'''P2P-Lending – die neue Art zu investieren'''
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dieses Verfahren ermöglicht es, die eigenen Mittel gezielt zu vergeben und potenziell höhere Erträge zu erzielen. Ein bewusster Umgang mit Chancen und Risiken ist entscheidend, um von P2P-Lending nachhaltig zu profitieren.
'''Besteuerung von P2P-Zinsen in Deutschland'''
Zinsen aus P2P-Krediten
https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
'''Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten'''
In Deutschland gilt für Kapitalerträge der Sparer-Pauschbetrag, der einen Teil der Zinsen steuerfrei stellt. Die Angaben erfolgen über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
'''Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten'''
Viele P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.